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Sürther Str., Weißer Straße, Hammerschmidtstraße und Am Feldrain in Sürth (K28 und K30) – Anlieger müssen vor Erschließungsbeiträgen zittern

Die Stadt Köln beabsichtigt, die Straßen von Kreisstraßen zu Anliegerstraßen herabzustufen. Während nach dem Baugesetzbuch für Kreisstraßen keine Erschließungsbeiträge anfallen (sog. Landstraßen II. Ordnung), wird der Erschließungsaufwand der Anliegerstraßen zu 90% durch die Anlieger getragen. Solche unerwarteten Erschließungsbeiträge führten vielfach zu Notlagen bis zur Existenzgefährdung von Anliegern. Älteren Mitbürgern gemäß handelt es sich um Kreisstraßen, die bei der Eingemeindung von Rodenkirchen im Rahmen der kommunalen Neugliederung 1975 vom untergegangenen ehemaligen Kreis Köln übernommen wurden, der danach wohl auch die Herstellungskosten der Straßen getragen hat. Die Freien Wähler lehnen solche Tricksereien der Stadt, die lediglich den Zweck haben, den Anliegern mehr als 40 Jahre nach der Eingemeindung tief in die Tasche zu greifen, kategorisch ab.

Ähnlich stellt sich die Situation an der Rhöndorfer Straße in Sülz dar. Dort ist zum guten Teil aufgrund einer verfehlten Verkehrspolitik die Straße von Lastwagen-Durchgangsverkehr buchstäblich kaputt gefahren worden. Notwendige Reparaturen unterblieben. Jetzt sollen die Anlieger für 90% der Sanierungskosten gerade stehen. Hier ist der Bezirksvertreter der Freien Wähler, Rolf Kremers, aktiv geworden. Hierzu später mehr.