Freie Wähler kritisieren Entscheidung des Wahlamts

Bereits am 6. Juni haben die Freien Wähler Köln (FWK) ihre Kandidatinnen und Kandidaten für die Kommunalwahl am 13, September nominiert. Auf einer Konferenz wurden für alle 45 Wahlbezirke, die Ratsliste und alle 9 Bezirksvertretungen entsprechende Aufstellungen vorgenommen.

Die notwendigen Unterlagen mit den Daten der Bewerber und Bewerberinnen (Namen, Adressen, persönliche Unterschrift etc.) wurden auf entsprechenden Formularen des Wahlamtes mit Ergänzungen (Protokoll, Excel-Dateien) am 23. Juni eingereicht. Auf Initiative des Vorsitzenden der FWK, Peter Funk, kam es dann nach mehreren Versuchen zu einer fernmündlichen Rücksprache über die eingereichten Wahlunterlagen und deren Vollständigkeit. Dabei – und bei einem angesetzten Gespräch, an dem auch ein Vertreter des Rechtsamtes teilnahm – stellte das Wahlamt folgende Forderungen:

  •  Die Freien Wähler müssen neue Formulare für ihre Kandidatinnen und Kandidaten einreichen. Dabei besteht das Amt auf separaten Formularen für die Wahlbezirkskandidaten und die Kandidaten für die Rats- und Bezirkslisten (also insgesamt maximal jeweils drei für einzelne Kandidaten).
  •  Die FWK müssen ihre Aufstellungskonferenz wiederholen, weil die zwei Teilnehmer der Wahlversammlung, die an Eides statt gegenüber dem Wahlamt bestätigen, dass die Möglichkeit der geheimen Wahl für alle Konferenzteilnehmer bestand, keine andere Funktion auf der Versammlung ausüben dürfen. Einer der Eidgeber war Versammlungsleiter, was bei der Kandidatenaufstellung bei der letzten Kommunalwahl nicht beanstandet worden war.
  • Obwohl die FWK seit 16 Jahren ununterbrochen im Rat vertreten sind, verlangte das Wahlamt wie bei Erstkandidierenden entsprechende Unterstützungsunterschriften beizubringen (z.B. 20 Unterschriften pro Wahlbezirk). Diese Forderung zog das Wahlamt inzwischen zurück.
  • Ein Kandidat der FWK, der weder über einen PC noch einen Internetzugang verfügt, sollte deshalb nicht zur Wahl zugelassen werden.

Peter Funk erklärt dazu. „Keine der Forderungen des Wahlamtes rechtfertigt die Notwendigkeit einer neuen Aufstellungskonferenz. Unter Corona-Bedingungen und in der Haupturlaubszeit ist dies für eine Wählergemeinschaft nicht zu leisten. Die kurzfristige Terminsetzung hindert die FWK daran, alle bereits aufgestellten Kandidaten und Kandidatinnen erneut zusammen zu rufen. Wir werden deshalb in einigen Wahl- und Stadtbezirken nicht antreten können. Dies ist eine unzulässige Einschränkung des passiven Wahlrechts.“

Auf einer Sondervorstandssitzung fassten die FWK daher folgenden Beschluss:
Die verantwortliche Beigeordnete für das Wahlamt, Stadtkämmerin Dr. Dörte Diemert, wird aufgefordert, die Entscheidung des Wahlamtes aufzuheben, die nach der Aufstellungskonferenz vom 6. Juni eingereichten Unterlagen anzuerkennen und damit eine Minderung der Wahlchancen für die FWK abzuwenden. Der Landeswahlleiter wird parallel dazu aufgefordert, eine Minderung der Wahlchancen der FWK durch eine überflüssige Wiederholung der Wahlkonferenz unter Corona-Bedingungen und in der Urlaubszeit zu verhindern.

gez. Peter Funk

Last modified on Freitag, 24 Juli 2020 13:09

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